STATUTEN
sattler-schweiz - SELLIER-SUISSE -
SELLAIO-SVIZZERA
I. Name, Sitz und Zweck
Art. 1 Name, Sitz
Unter dem Namen Sattler-Schweiz, Sellier-Suisse, Sellaio-Svizzera, besteht mit Sitz am jeweiligen Domizil seines Präsidenten ein Verein gemäss den Bestim-mungen der Art. 60ff. des Schweizerischen Zivilgesetzbuches.
Art. 2 Zweck
Der Verein bezweckt den gesamtschweizerischen Zusammenschluss aller selbständigerwer-denden und in leitender Position arbeitenden Sattler und Sattlermeister.
Der Verein verfolgt seinen Zweck insbesondere durch
- die Förderung des beruflichen Bildungswesens auf allen Stufen,
- die Vertretung der Interessen des Berufstandes gegenüber Behörden, Verbänden , Liefe-ranten und gegenüber der Öffentlichkeit (Massenmedien),
- die Förderung der beruflichen und unternehmerischen Fähigkeiten und Kenntnisse seiner Mitglieder,
- die Förderung der Loyalität und Solidarität seiner Mitglieder,
- die Unterstützung seiner Mitglieder, beispielweise durch die Schaffung von Kalkulationshilfen, durch die Vermittlung günstiger Einkaufsmöglichkeiten, durch Verhandlungen mit Grosskunden der Branche etc.
Hier finden Sie die Statuten im PDF Format . . .
|